Starte Deinen Weg in ein neues Leben ohne Schulden.


Viele Menschen scheuen sich den Weg in die Schuldenfreiheit durch ein Insolvenzverfahren

zu gehen.  Die Gründe hierfür sind oft vielschichtig, aber ein oft Genannter ist, man wisse überhaupt nicht, wie ein solches Insolvenzverfahren abläuft. Dazu kommen oft Fehlinformationen durch Freunde und Bekannte, und auch im Internet geistern leider sehr viele falsche Informationen umeinander.

Insolvenzverfahren werden veröffentlicht.


Einhergehend mit der Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens wird die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson, im Insolvenzregister bekannt gegeben.


Die gesetzliche Grundlagen hierfür sind die Insolvenzordnung (InsO) und die und die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV).


Die Bekanntmachungen sind für viele Schuldner sehr belastend, dennoch macht die Veröffentlichung Sinn.

Gerade für Gläubiger ist die Veröffentlichung von Informationen über Insolvenzen interessant, denn diese erfahren durch die Bekanntmachung vom Verfahren und können bei dem zuständigen Insolvenzverwalter ihre Forderungen anmelden.


Zwar soll man im Antrag auf Insolvenzverfahren alle Gläubiger angeben, doch manchmal wird doch der eine oder andere Gläubiger vergessen, weil er beispielsweise den Schuldner schon lange nicht mehr angeschrieben hat.

Potenzielle Kunden oder Geschäftspartner können sich im Vorfeld über die Insolvenzbekanntmachung informieren, um dann vielleicht von Verträgen noch rechtzeitig zurücktreten oder diese gar nicht erst eingehen.


Du findest die Informationen zu laufenden Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht oder auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.


Wenn Unternehmen und Selbständige zahlungsunfähig (Regelinsolvenz), werden diese zudem in Handelsbücher und Register eingetragen.


Welche Informationen werden veröffentlicht?


Der Schuldner muss in der Bekanntmachung genauer bezeichnet werden. Folgende Daten zum Schuldner werden daher veröffentlicht:


  • Familienname
  • Wohnort bzw. Adresse
  • Geburtsdatum
  • Geschäftszweig (nicht bei Privatinsolvenz)


Veröffentlicht werden auch Informationen über das Verfahren an sich:


  • Eröffnungsdatum
  • Aktenzeichen und Sitz des zuständigen Gerichts
  • Entscheidungen zur Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens
  • Anordnungen und Aufhebungen von Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und des Gläubigerausschusses
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz
  • Fristen zur Löschung der personenbezogenen Daten


Zugänglichkeit der öffentlichen Informationen und Datenspeicherung


Nach der Bekanntgabe wird diese nach dem dritten Tag rechtswirksam.


Die Informationen selbst sind zwei Wochen frei für jeden zugänglich. Nach dieser Zwei-Wochen-Frist werden die Daten zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht nur noch verschlüsselt übermittelt.


Willst du dich nach Ablauf dieser zweiwöchigen Frist über einen Schuldner informieren, musst du den Namen des Schuldners oder der insolventen Firma und den Wohnsitz angeben können, um die gewünschten Informationen über das Insolvenzverfahren unverschlüsselt zu bekommen.


Sechst Monate nach der Aufhebung oder der Einstellung des Verfahrens müsse alle Daten gelöscht werden.